Jugendsozialarbeit an Schulen

Schulsozialarbeit

Die gesetzliche Grundlage der Schulsozialrbeit ergibt sich aus der neuen Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe):

§ 13a Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach
anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.

Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Landkreis Konstanz sind an allen Schularten von der Grundschule bis zu den beruflichen Schulen unter verschiedenster Trägerschaft tätig. Arbeitsort der nahezu 70 Fachkräften ist die jeweilige Schule. Arbeitsgebiete und pädagogische Angebote sind  an die jeweiligen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen angepasst, orientieren sich in den Grundsätzen aber immer am Leistungsspektrum und den Erfolgsfaktoren des KVJS (siehe PDF-Datei). Die Schulsozialarbeit hat aufgrund ihrer Brückenfunktion zwischen Schule und Jugendhilfe eine zentrale Funktion.

Im Wesentlichen sind die Kernaufgaben von Schulsozialarbeit die folgenden:

  • Einzelfallhilfen und Beratung bei individuellen Problemlagen
  • Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
  • Inner- und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
  • Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler

Informationen zum Arbeitskreis Schulsozialarbeit finden Sie hier...