§ 8a SGB VIII

§ 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung

Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung,

Trotz aller Hilfen und Unterstützung kann es sein, dass diese nicht ausreichen und wir den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen müssen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist in diesem Fall Ihr Ansprechpartner.
Zur Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung ( Siehe linke Spalte)

Hilfe zur Erziehung,

Die Erziehung eines Kindes ist keine leichte Aufgabe. Manche Familien benötigen eine Zeit lang intensive Hilfestellung bei dieser Aufgabe. Gemeinsam wird mit den Mitarbeitern/innen des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe nach der geeigneten Unterstützung gesucht. Es wird die Hilfe ausgewählt, welche für die Entwicklung des Kindes geeignet ist und dem Bedarf der Familie entspricht. Berücksichtigung finden dabei auch die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und Kinder. Grundvoraussetzung für das Gelingen der Hilfe ist die freiwillige Inanspruchnahme und die Mitarbeit der Familie. Die Hilfen können ganz unterschiedlich aussehen, z.B. der Besuch eines Elternkurses oder einer Erziehungsberatungsstelle, eventuell ist auch eine intensivere Hilfe die passende Hilfe für die Familie. Ziel dabei ist es, Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern auf Dauer zurechtkommen.

Mit dem folgenden Formular (linke Spalte) können Sie eine "Kooperationsanfrage zur Klärung des Hilfebedarfs für die Familie über das Amt für Kinder, Jugend und Familie" einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Kooperation nur mit einer gültiger gegenseitigen Schweigepflichtentbindung durch die personensorgeberechtigten Eltern erfolgen kann. Die Eltern müssen informiert und einverstanden sein, dass das Jugendamt eingeschlaten wird.