Kreiszuschüsse zu Maßnahmen der Jugendpflege

Kreiszuschüsse zu Maßnahmen der Jugendpflege

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Zuschüsse gewährt werden für:

  • Ferienfreizeiten
  • Gruppenfahrten und Zeltlager von kurzer Dauer
  • Staatsbürgerliche Bildungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Europaparlament.

Die Förderung richtet sich nach den Richtlinien des Kreisjugendamtes über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu Maßnahmen der Jugendpflege.

Bezuschusst werden Maßnahmen der freien Wohlfahrtspflege und der anerkannten Jugendverbände für im gesamten Landkreis wohnende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit täglich 0,80 € pro Tag und Person.

Für die Zuschussgewährung benötigen wir:

  • einen schriftlichen Antrag
  • eine Erklärung über den Verlauf der Maßnahme
  • eine Teilnehmerliste
  • NEU seit dem 01.01.2020 eine aktuell gültige Vereinbarung nach §72a des Trägers mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe

Eine Anleitung und die notwendigen Unterlagen für den Abschluss einer Vereinbarung nach §72a finden sie unter folgendem Link: Unterlagen §72a SGB VIII

Jugendamt
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Telefon : 07531 800-2700
Fax : 07531 800-2399
E-Mail :